Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitgliedervertrag Health One

I. Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche
Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung.
Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

II. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios
abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden.

Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss
über das Internet oder eine App.

Die Vereinbarung gilt auch bei Standortwechsel.

III. Leistungsbeschreibungen

  • Startpaket: umfasst eine Körperstatusfeststellung sowie eine darauf gestützte Erstellung
    eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Trainingsplans und die anschließende
    Einweisung in die Trainingsgeräte.
  • Halbjährliche Servicepauschale: dient der Zurverfügungstellung des Personals für
    Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit. Ferner erhält der Kunde die Möglichkeit, sich durch
    zwei weitere Kontrolltermine, eine halbjährliche Trainingsplananpassung sowie eine weitere Körperanalyse
    einweisen und beraten zu lassen.
  • Transponder: ist kaufpflichtig und Eigentum des Mitglieds.

Leistungsbestandteile / Mitgliedschaften

  • Basic: berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte.
  • Pro: beinhaltet das Basic-Abo und berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Kurse,
    des Solariums und zur Nutzung der physiotherapeutischen Elektrogeräte zur Schmerztherapie,
    Muskeltherapie, Muskelrehabilitation, Durchblutungsförderung und Trophikverbesserung.
  • Premium: beinhaltet das Pro-Abo und berechtigt zur Nutzung des Saunabereichs.
  • Kurs-Mitgliedschaft: berechtigt ausschließlich zur Mitbenutzung sämtlicher Kurse.
  • Sauna- und Spa-Mitgliedschaft: berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Saunabereichs.

IV. Fälligkeiten / Verzug

  • Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten des Transponders
    werden bei Abschluss des Vertrags fällig.
  • Die Servicepauschale ist je nach Beginn alle 6 Monate fällig.
  • Der auf der Vorderseite angegebene monatliche Gesamtbetrag wird jeweils
    monatlich im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den vereinbarten Vertragsbeginn
    folgenden Montag, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Montag.
    In diesen Fällen wird der erste monatliche Gesamtbetrag am Tag des vereinbarten Vertragsbeginns fällig.

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, die Startgebühr, die Pauschale für die Erstausstellung des Zutrittsmediums
sowie die Pauschale für Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten beziehungsweise
zum 15. eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) zu zahlen.

Die Gebühr der Erstausstellung des Zutrittsmediums ist in einem solchen Fall zugleich mit der ersten
Beitragszahlung an das Studio zu erbringen.

Die Servicepauschale ist je nach Beginn alle 6 Monate fällig.

5.2. Kosten bei Rückbuchung

Wird im Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung
aufweist.

Ist eine Abbuchung fälliger Beiträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio
entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug

Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden
Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

5.4. Gesamtfälligkeit

Wurde eine ratenweise Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1) und gerät das Mitglied schuldhaft
mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen
bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem
Grund.

5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

V. Dauer der Mitgliedschaft / Stilllegung

6.1. Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine
Erstlaufzeit von 24 oder 12 Monaten.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.

6.2. Vertragsverlängerung

Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
drei Monaten vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt,
verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist
von einem Monat gekündigt werden.

Alle Kündigungen bedürfen der Textform.

6.3. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden.

Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines
ärztlichen Attests, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.

VI. Ruhezeitmöglichkeit

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum
im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung
(z. B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) pausiert werden.

Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt,
das heißt die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

Im Falle eines Urlaubs kann der Mitgliedsvertrag nicht pausiert werden.
Das Mitglied kann jedoch für diesen Zeitraum eine Person ihrer Wahl für die Nutzung des Fitnessstudios bestimmen.

Pandemieklausel: Bei Eintreten eines Lockdowns, also einer amtlich angeordneten Studioschließung,
verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeit der Schließung.

VII. Datenschutz

7.1. Datenspeicherung

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister
im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich,
zur Aufklärung von Straftaten.

Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.

In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

7.2. Videoüberwachung

Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes
und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras
zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich
und rechtlich zulässig ist.

VIII. Änderungen dieser AGB

8.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen
zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
der Änderungsmitteilung widerspricht.

Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

X. Mitgliederverwaltung / Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung

Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch unter der
Tel. Nr. 03663-436262 erreichbar.

Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in
Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch
auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
Website: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Datum, Unterschrift Kunde (bei Minderjährigkeit beide Erziehungsberechtigten),
Unterschrift Studio

Richard

Inhaber & CEO | Physiotherapeut
Seit wann im Team? Januar 2024

Qualifikation:
  • ⁠Staatlicher Physiotherapeut
  • ⁠Sporttherapeut (Sportreha, Fitnesstrainer B, Sportmentaltrainer, Rückentrainer, Koordinationstrainer)
  • Fortbildungen: Manuelle Therapie, Sportphysiotherapie, Manuelle Lymphdrainage, Manuelle Trainingstherapie, Sanogym - Konzept)

Hauptaufgabenbereich/Spezialgebiet:
•⁠ ⁠Geschäftsführung
•⁠ ⁠Physiotherapie

Warum ich mich für diesen Beruf entschieden habe

Gesundheit ist vielschichtig und komplex. Genau deshalb braucht sie einfache, klare und alltagstaugliche Systeme – Lösungen, die nachhaltig wirken und für jeden integrierbar sind.

Meine eigene Reise begann früh: Mit 14 Jahren wurden bei mir eine Skoliose und Morbus Scheuermann diagnostiziert. Diese Diagnose war kein Rückschlag, sondern ein Startschuss. Sie hat den Grundstein dafür gelegt, mich intensiv mit meinem Körper, der Anatomie, der Physiologie und den Mechanismen von Schmerz und Leistungsfähigkeit auseinanderzusetzen.

Aus persönlicher Betroffenheit wurde Leidenschaft.
Aus Leidenschaft wurde Berufung.

Nach meiner Ausbildung zum Physiotherapeuten und dem Studium zum Sporttherapeuten arbeitete ich zunächst in einer Physiotherapiepraxis und betreute unter anderem junge Leistungssportler. Doch mein Antrieb war größer: Ich wollte eigene Strukturen schaffen. Systeme entwickeln. Mehr Menschen erreichen.

Mit 23 Jahren gründete ich meine eigene Physiotherapiepraxis und mein Gesundheitsstudio: Health One.

Heute begleiten wir täglich Menschen auf ihrem Weg zu mehr Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Schmerzfreiheit. Unser Ansatz verbindet moderne Physiotherapie mit strukturiertem Training – wissenschaftlich fundiert, individuell angepasst und langfristig wirksam.

Was ich dir mit auf den Weg geben möchte

⁠Selbstverantwortung, Vertrauen und Disziplin sind der Schlüssel für Gesundheit.

Alexander

Physiotherapeut
Seit wann im Team? Mai 2026

Qualifikation:
  • Physiotherapeut - Manuelle Therapie
  • Handtherapeut
Warum ich mich für diesen Beruf entschieden habe

Die Faszination für den Körper, das Zusammenspiel sämtlicher Systeme und die Möglichkeit, dem Körper bei der Wiederherstellung seiner Balance und Gesundheit helfen zu können.

Was ich dir mit auf den Weg geben möchte

Trust the process.

Ellen

Physiotherapeutin
Seit wann im Team? August 2025

Qualifikation:
  • Examinierte Physiotherapeutin 
  • Nordic Walking, Kinesio Taping, Rückenschule, Bobath, Manuelle Lymphdrainage, Manualtherapeutische Techniken,
  • Therapeutisches Klettern 
Hauptaufgabenbereich/Spezialgebiet:
  • Rehabilitation nach Verletzungen, Haltungsschulung

 

Warum ich mich für diesen Beruf entschieden habe

Weil es schön und herausfordernd zugleich ist Leuten zu helfen...und außerdem bleibt man dabei selbst fit.

Was ich dir mit auf den Weg geben möchte

Ganz schmerzfrei wird's nicht, aber mit ein bisschen Geduld und Willenskraft kommen wir ans Ziel.

Marvin Link

Azubi
Seit wann im Team? September 2025

Qualifikation:
  • Fitness-C, Fitnesstrainer-B
Hauptaufgabenbereich/Spezialgebiet:
  • Thekentätigkeiten
  • Präventionskursleiter
  • Allgemeine Hilfe
Warum ich mich für diesen Beruf entschieden habe

In meinem Leben hab ich mich schon immer für Sport interessiert, sehr viele Sportarten ausprobiert und bin beim Volleyball und Kraftsport hängengeblieben. Durch Volleyball liebe ich es in einem Team zu interagieren und mit anderen Menschen zusammen zu arbeiten. Mit dem Kraftsport hat sich mein Interesse an der Funktionsweise verschiedenster Vorgänge an und in unserem Körper extrem erhöht und ich bin nach wie vor sehr begeistert von dem fast endlosen Thema. Diese zwei „Leidenschaften“ haben mich unteranderem durch verschiedene Praktikas in diesen Beruf geführt, in dem ich mich sehr wohl fühle.

Was ich dir mit auf den Weg geben möchte

Du musst nicht der Beste sein - nur besser als gestern.

⁠Yannick Gaertner

Personal Trainer | Reha-Trainer | Kursleiter
Seit wann im Team? Juli 2024

Qualifikation:
  • ⁠Bachelor Fitnesswissenschaften & -Ökonomie
  • Übungsleiter-Lizenz Reha-Sport
  • Über 10 Trainerlizenzen (unter anderem Medizinisches Fitnesstraining A-Lizenz, Personal Training A-Lizenz)

Hauptaufgabenbereich/Spezialgebiet:
•⁠ ⁠Schmerzcoaching
•⁠ ⁠Personal Training
•⁠ ⁠Reha-Sport
•⁠ ⁠Kurse

Über mich

Sport begleitet mich, seit ich denken kann. Vom 5. bis zum 18. Lebensjahr stand ich leidenschaftlich auf dem Fußballplatz, bevor ich durch einige Verletzungen von Knie und Schulter meine Begeisterung für das gezielte Krafttraining entdeckte. Was zunächst mit Muskelaufbau begann, entwickelte sich schnell zu einer echten Berufung: Menschen durch Training stärker, gesünder und vor allem schmerzfrei zu machen.
Um mein Wissen auf ein fundiertes Fundament zu stellen, absolvierte ich meinen Bachelor in Fitnesswissenschaften & Ökonomie an der IST-Hochschule für Management. Parallel dazu vertiefte ich mich intensiv in die Themen Schmerzmechanismen, Beschwerdebilder und deren aktive Therapie durch Training. 2023 folgte die Ausbildung zum Reha-Trainer mit Übungsleiter-Lizenz im orthopädischen Reha-Sport – ergänzt durch zahlreiche weitere Trainerlizenzen.
Ich bin wissbegierig, entwickle mich stetig weiter und hinterfrage Trainingsmethoden, um für meine Kundinnen und Kunden immer die bestmögliche Lösung zu finden. Mit Stolz kann ich heute sagen, bereits vielen Menschen geholfen zu haben, sich wieder schmerzfrei zu bewegen, leistungsfähiger zu werden und mehr Lebensqualität zu gewinnen.
Training ist für mich nicht nur ein Beruf – es ist meine Leidenschaft.

Warum ich mich für diesen Beruf entschieden habe

Die Leidenschaft für den Beruf entwickelte sich ursprünglich, wie so oft, aus einem persönlichen Hobby. Mittlerweile brenne ich einfach dafür, Menschen gesünder und schmerzfreier zu machen und ihnen zu einem gesünderer Leben zu verhelfen.

Was ich dir mit auf den Weg geben möchte

Jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich, und es ist nie zu spät, um anzufangen. Wichtig ist, dass man etwas für sich und seinen Körper tut - und mit der richtigen Unterstützung kann es jeder schaffen, seine Ziele zu erreichen.

Lara Wittich

Trainerin | Kursleiterin
Seit wann im Team? Juli 2024

Qualifikation:
  • Fitnesstrainer B Lizenz
  • Personaltraining A Lizenz
  • Rückentraining A Lizenz
  • Sporternährung B Lizenz
  • Supplement Beratung, Sales und Servicemanagement

Hauptaufgabenbereich:

  • Leitung und Durchführung von Kursen
  • Erstellung individueller Trainingspläne und Trainingseinweisungen an Geräten
Warum ich mich für diesen Beruf entschieden habe

Weil ich selbst schon lange Sport mache und immer wieder gemerkt habe, wie viel Training eigentlich verändern kann. Ich finde es interessant wie tief der Wissensbereich in dem diesem Job ist und das ich Menschen helfen kann Ihr Selbstbewusstsein und ihre Gesundheit zu optimieren.

Was ich dir mit auf den Weg geben möchte

Sieh Training nicht als Pflicht, sondern als größte Investition in dich selbst.

Isabell

Fitnesstrainerin | BALLance Trainerin | Gesundheits & Ernährungsberaterin
Seit wann im Team? Juni 2020

Qualifikation:
  • Fitnesstrainerin C Lizenz
  • Trainerin für Faszien Yoga
  • Fachberater für holistische Gesundheit
  • Achtsamkeits und Meditationstrainerin
  • BALLance Trainerin
  • Ausbildung in Fogo Sagrado
  • Ausbildung zur energetischen Wirbelsäulenaufrichtung
  • Schüssler-Salz Beraterin

Spezialgebiet

  • Gesundheitsberatung
  • BALLance Trainerin
Warum ich mich für diesen Beruf entschieden habe

Ich bin BALLancetrainerin und ganzheitliche Gesundheitsberaterin,
weil ich nicht Symptome bekämpfe, sondern Ursachen löse.

Ich glaube an Aufrichtung.
An echte Balance.
An den Körper als intelligentes System.

Wenn Menschen sich körperlich und innerlich wieder aufrichten,
kommt ihre Kraft zurück.
Genau dafür brenne ich.

Was ich dir mit auf den Weg geben möchte

Ich wünsche allen Mitgliedern nicht nur weniger Schmerz oder mehr Beweglichkeit.
Ich wünsche ihnen Klarheit über ihren Körper.
Stabilität , innen wie außen.
Vertrauen in sich selbst.
Energie für das Leben, das sie führen wollen.

Und dass sie erkennen :
Gesundheit ist keine Zufälligkeit.
Sie ist eine Entscheidung.

Secret Link