Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitgliedervertrag Health One
I. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche
Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung.
Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios
abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden.
Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss
über das Internet oder eine App.
Die Vereinbarung gilt auch bei Standortwechsel.
III. Leistungsbeschreibungen
-
Startpaket: umfasst eine Körperstatusfeststellung sowie eine darauf gestützte Erstellung
eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Trainingsplans und die anschließende
Einweisung in die Trainingsgeräte. -
Halbjährliche Servicepauschale: dient der Zurverfügungstellung des Personals für
Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit. Ferner erhält der Kunde die Möglichkeit, sich durch
zwei weitere Kontrolltermine, eine halbjährliche Trainingsplananpassung sowie eine weitere Körperanalyse
einweisen und beraten zu lassen. - Transponder: ist kaufpflichtig und Eigentum des Mitglieds.
Leistungsbestandteile / Mitgliedschaften
- Basic: berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte.
-
Pro: beinhaltet das Basic-Abo und berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Kurse,
des Solariums und zur Nutzung der physiotherapeutischen Elektrogeräte zur Schmerztherapie,
Muskeltherapie, Muskelrehabilitation, Durchblutungsförderung und Trophikverbesserung. - Premium: beinhaltet das Pro-Abo und berechtigt zur Nutzung des Saunabereichs.
- Kurs-Mitgliedschaft: berechtigt ausschließlich zur Mitbenutzung sämtlicher Kurse.
- Sauna- und Spa-Mitgliedschaft: berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Saunabereichs.
IV. Fälligkeiten / Verzug
-
Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten des Transponders
werden bei Abschluss des Vertrags fällig. - Die Servicepauschale ist je nach Beginn alle 6 Monate fällig.
-
Der auf der Vorderseite angegebene monatliche Gesamtbetrag wird jeweils
monatlich im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den vereinbarten Vertragsbeginn
folgenden Montag, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Montag.
In diesen Fällen wird der erste monatliche Gesamtbetrag am Tag des vereinbarten Vertragsbeginns fällig.
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, die Startgebühr, die Pauschale für die Erstausstellung des Zutrittsmediums
sowie die Pauschale für Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten beziehungsweise
zum 15. eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) zu zahlen.
Die Gebühr der Erstausstellung des Zutrittsmediums ist in einem solchen Fall zugleich mit der ersten
Beitragszahlung an das Studio zu erbringen.
Die Servicepauschale ist je nach Beginn alle 6 Monate fällig.
5.2. Kosten bei Rückbuchung
Wird im Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung
aufweist.
Ist eine Abbuchung fälliger Beiträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio
entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden
Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
5.4. Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratenweise Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1) und gerät das Mitglied schuldhaft
mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen
bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem
Grund.
5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
V. Dauer der Mitgliedschaft / Stilllegung
6.1. Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine
Erstlaufzeit von 24 oder 12 Monaten.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.
6.2. Vertragsverlängerung
Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
drei Monaten vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt,
verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist
von einem Monat gekündigt werden.
Alle Kündigungen bedürfen der Textform.
6.3. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden.
Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines
ärztlichen Attests, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.
VI. Ruhezeitmöglichkeit
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum
im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung
(z. B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) pausiert werden.
Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt,
das heißt die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.
Im Falle eines Urlaubs kann der Mitgliedsvertrag nicht pausiert werden.
Das Mitglied kann jedoch für diesen Zeitraum eine Person ihrer Wahl für die Nutzung des Fitnessstudios bestimmen.
Pandemieklausel: Bei Eintreten eines Lockdowns, also einer amtlich angeordneten Studioschließung,
verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeit der Schließung.
VII. Datenschutz
7.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister
im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich,
zur Aufklärung von Straftaten.
Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.
In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
7.2. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes
und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras
zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich
und rechtlich zulässig ist.
VIII. Änderungen dieser AGB
8.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen
zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
der Änderungsmitteilung widerspricht.
Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
X. Mitgliederverwaltung / Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch unter der
Tel. Nr. 03663-436262 erreichbar.
Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in
Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch
auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
Website: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Datum, Unterschrift Kunde (bei Minderjährigkeit beide Erziehungsberechtigten),
Unterschrift Studio